| Finanzielle Unterstützungen im Überblick |
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1. Die wichtigsten Geldleistungen für Mütter (Stand 2006) • Familienbeihilfe + Kinderabsetzbetrag (ab 1. Kind € 105,40/mtl. – wird mit zunehmenden Alter des Kindes erhöht + Kinderabsetzbetrag € 50,90 mtl.) (ANTRAGSTELLUNG beim Wohnsitzfinanzamt) • Kinderbetreuungsgeld (1.-3. Lebensjahr des Kindes, 435.90/mtl.) (ANTRAGSTELLUNG bei der zuständigen Krankenversicherung) Berufstätige (Lehrlinge ausgenommen) erhalten acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ein Wochengeld. Selbstständig erwerbstätige Frauen in der gewerblichen Wirtschaft oder Land- und Forstwirtschaft erhalten eine Einkommensersatzleistung für die Zeit vor und nach der Geburt. (ANTRAGSTELLUNG bei der zuständigen Krankenversicherung). 2. Spezielle Unterstützungsangebote: Darüber hinaus gibt es aber für einkommensschwache Familien oder Alleinerziehende, aber auch für Familien in bestimmten Lebenssituationen eine Reihe von spezifischen Unterstützungsleistungen: • Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld (ANTRAGSTELLUNG bei der zuständigen Krankenversicherung) • Familienhärteausgleich (ANTRAGSTELLUNG beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Wien) 3. Bundesländerhilfen: Darüber hinaus bestehen in den einzelnen Bundesländern individuelle Sozialleistungen. Einige Beispiele hierfür sind Familienbonus, Schulstarthilfen, Einmalhilfen bei Mehrlingsgeburten, NÖ Familienhilfe, Familienzuschuss des Landes OÖ. (ANTRAGSTELLUNG im Familienreferat der jeweiligen Landesregierung) 3.1. Sozialhilfe: „Sozialhilfe“ sowie „Geldaushilfen zur Sicherung des Lebensbedarfes“: Setzt dann ein, wenn jemand seinen Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Kräften oder anderen Quellen bestreiten kann. Hilfe in Form von Geld- und Sachleistungen (z.B. Heizkostenzuschüsse, Wohnraumbeschaffung, Kreditschuldenübernahme,...). Sozialhilfeempfänger können auf Antrag von der Fernseh- und Radiogebühr befreit werden und einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt erhalten. (ANTRAGSTELLUNG bei der Gemeinde bzw. Sozialamt) 4. Weitere Unterstützungsmaßnahmen: • Kinderbetreuungshilfe • Notstandhilfe • Familienzuschlag (ANTRAGSTELLUNGEN beim jeweiligen Arbeitsmarktservice) 5. Steuerliche Begünstigungen: • Durch die Verminderung von steuerlichen Abgaben werden insbesondere Alleinverdiener bzw. Alleinerzieher, aber auch Unterhaltspflichtige finanziell unterstützt. 6. Nichtstaatliche Einrichtungen: In ganz Österreich gibt es spezielle Organisationen und Vereine, die sich der Hilfe und dem Schutz von werdenden Müttern annehmen. So bieten auch manche Stellen eine finanzielle Unterstützung in besonderen Notlagen an. www.help.gv.at : Wegweiser durch Behörden, Ämter und Institutionen: Hier finden Sie Adressen von Beratungsstellen, Selbsthilfegruppe etc. in Ihrer Umgebung Kostenfreie Hilfe in sozialen Fragen bietet auch das Sozialministerium unter 0800-20 16 11 Die angeführte Auflistung gibt einen Überblick über einige Sozialleistungen. Zu den einzelnen Beihilfen und dafür notwendigen Voraussetzungen muss bei den jeweiligen zuständigen Stellen angefragt werden. Quelle: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien: Sozialstaat Österreich. Sozialleistungen im Überblick, Wien, 2005 |

Finanzielle Hilfe 

