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Neue zusätzliche Variante Kinderbetreuungsgeld ab 1.1.2010: 12 Monate + 2 (2 Monate,wenn auch der/die PartnerIN in Karenz geht) Betrag: mind. € 1.000,- max: € 2.000,- pro Monat. Berechnungsgrundlage: 80 % des letzten durchschnittlichen Nettobezugs. Bisherige Varianten Kinderbetreuungsgeld seit 1.1.2008:: Variante 15 + 3 Monate (15 Monate für einen Elternteil; Verlängerung bis längstens zum 18. Lebensmonat des Kindes, wenn der 2. Elternteil mindestens 3 Monate Kinderbetreuungsgeld bezieht) Kinderbetreuungsgeld täglich EUR 26,60 Variante 20 + 4 Monate (20 Monate für einen Elternteil; Verlängerung bis längstens zum 24. Lebensmonat des Kindes, wenn der 2. Elternteil mindestens 4 Monate Kinderbetreuungsgeld bezieht) Kinderbetreuungsgeld täglich EUR 20,80 Variante 30 + 6 Monate (30 Monate für einen Elternteil; Verlängerung bis längstens zum 36. Lebensmonat des Kindes, wenn der 2. Elternteil mindestens 6 Monate Kinderbetreuungsgeld bezieht Kinderbetreuungsgeld täglich EUR 14,53 Die bei der erstmaligen Beantragung gewählte Leistungsart ist für beide Elternteile bindend. Für Geburten bis 31.12.2007 kann im Zeitraum 1.1.2008 bis 30.6.2008 ein Antrag auf Wechsel in eine der beiden Kurzvarianten gestellt werden. Das Kinderbetreuungseld wird monatlich im Nachhinein auf ein Konto ausbezahlt. Für Eltern mit sehr geringem Einkommen beziehungsweise AlleinerzieherInnen ist auch ein Zuschuss von täglich EUR 6,06 vorgesehen. ZUVERDIENSTGRENZEN: Zusäztlich zu den bisher möglichen 16.200 € jährlich auch eine relative Grenze von 60 % des letzten Einkommens möglich. Zuverdienstgrenze bei der Einkommensabhängigen Variante sind 357,74 € im Monat. Quellen: Vgl. www.oegkk.at/portal Zugriff: 17.05.09 bzw. OÖN 26.8.2009 |